Pressemitteilung

Kurzarbeit: Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge gehört den Beschäftigten

02.04.2020 | Regelung zur Kurzarbeit weist Konstruktionsfehler auf. 60 Prozent des Nettolohns reichen nicht für Miete und Lebenshaltungskosten. Jetzt kommt es darauf an, die Nachfrage zu stärken. Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten der Region.

Bad Kreuznach – Ingo Petzold, erster Bevollmächtigter der IG Metall Bad Kreuznach, fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit. „Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, schreibt Petzold in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreise Bad Kreuznach/Birkenfeld und Hunsrück.

Bei Kurzarbeit stockt die Bundesagentur für Arbeit das Entgelt auf 60 Prozent des Nettolohns auf, wenn Kinder versorgt werden müssen auf 67 Prozent. Für viele Menschen reicht das bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt Volker Diel, Betriebsratsvorsitzender von Continental Teves in Rheinböllen.

Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen dramatischen Anstieg der Kurzarbeit auf 2,15 Millionen. Nur in den von der IG Metall betreuten Betrieben an der Nahe und im Hunsrück sind aktuell bis zu 5000 Menschen von Kurzarbeit betroffen. Diese Zahl könnte in naher Zukunft noch deutlich steigen, da in fast allen Betrieben des Organisationsbereichs die Kurzarbeit zumindest präventiv vorbereitet wird.

„Die Betriebsräte in den Betrieben der Region geben gemeinsam mit den Gewerkschaften ihr Bestes, um soziale Härten in dieser schwierigen Situation auszugleichen. Dadurch, dass die Politik unsere Sozialversicherungsbeiträge einseitig und ausschließlich den Unternehmen schenkt, versäumt sie es leider, uns bei diesem Vorhaben zusätzlich zu unterstützen“, kritisiert Kerstin Fugmann, Betriebsratsvorsitzende bei der Wolfgang Loch GmbH & Co. AG in Idar-Oberstein.

Im Gegenteil führe der Versuch, den Beschäftigten ihren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge über eine betriebliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im Rahmen einer Betriebsvereinbarung wieder zurückzuholen, zu zum Teil heftigen betrieblichen Auseinandersetzungen, ergänzt Kay Wohlfahrt, Betriebsratsvorsitzender von BOGE Elastmetall und zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Bad Kreuznach.

Bund und Länder haben umfangreiche Hilfspakete für Unternehmen und Selbstständige, aber auch für abhängig Beschäftigte und Empfänger von Grundsicherung beschlossen. Sie wollen damit die Corona-Krise wirtschaftlich und sozial abfedern. „Das alles ist richtig und notwendig. Allerdings sollte der Konstruktionsfehler bei der Kurzarbeiterregelung zügig beseitigt werden. Jetzt kommt es darauf an, Einkommen zu sichern und die Nachfrage zu stärken. Gerade die regionale Wirtschaft an der Nahe und im Hunsrück ist darauf angewiesen, dass Beschäftigte über stabile Einkommen und damit Kaufkraft verfügen. Auch die Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister sollten doch ein Interesse daran haben, dass ihre Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht unverschuldet in finanzielle Notsituationen kommen. Die Menschen erwarten jetzt mehr Sicherheit und Unterstützung durch die Politik. Ich fordere auch unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sich für eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einzusetzen“, erklärt Ingo Petzold abschließend.

 

Anlage: Brief an die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Bad Kreuznach Birkenfeld und dem Hunsrück

 

 

 

Von: jk

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