TARIFFLUCHT DER ARBEITGEBER IM KFZ- HANDWERK

Offene Mitgliederversammlung KFZ- Handwerk am 12.02.2020- Kauzenburg

06.02.2020 | IG Metall Bad Kreuznach kritisiert das Verhalten des Verbandes des Kraftfahrzeughandwerks scharf. Für etwa 12.400 Beschäftigte in über 1.200 Betrieben des Kfz-Handwerks in Rheinland-Rheinhessen sind die Arbeitsbedingungen tarifvertraglich geregelt. Erst im November vergangenen Jahres wurde ein neuer Entgelttarif abgeschlossen.

Die IG Metall lädt aus aktuellem Anlass ein:

Offene Mitgliederversammlung:

Ort: Kauzenburg, Auf dem Kauzenberg 1, 55545 Bad Kreuznach

Datum: 12.02.2020, 18 Uhr

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IG Metall Bad Kreuznach kritisiert das Verhalten des Verbandes des Kraftfahrzeughandwerks scharf. Für etwa 12.400 Beschäftigte in über 1.200 Betrieben des Kfz-Handwerks in Rheinland-Rheinhessen sind die Arbeitsbedingungen tarifvertraglich geregelt. Erst im November vergangenen Jahres wurde ein neuer Entgelttarif abgeschlossen.

Mit Datum des 23. Januar 2020 hat nun der Landesinnungsverband Kraftfahrzeuggewerbe Rheinland-Pfalz gegenüber der IG Metall die Kündigung von vier gültigen Tarifverträgen ausgesprochen. Josef Windpassinger, Verhandlungsführer der IG Metall-Bezirksleitung Mitte erläutert: „Von der Kündigung betroffen sind der Manteltarifvertrag, der Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung, Kündigungsschutz und Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer sowie der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen. Die Arbeitgeber legen völlig unnötig Hand an den sozialen Frieden in den Betrieben. Ich kann das jetzige Geschehen auf der Arbeitgeberseite nicht nachvollziehen.“

Die Beschäftigten in den betroffenen Autohäusern in Rheinland-Rheinhessen fallen der IG Metall zufolge unter die sogenannte „Nachwirkung“ aus dem Tarifvertragsgesetz, sofern sie Mitglied der IG Metall sind. Damit verhindere das Gesetz ein missbräuchliches Umgehen von Tarifverträgen. Darüber wird die IG Metall die Beschäftigten in den Betrieben nun flächendeckend informieren. Wer nicht Mitglied der IG Metall sei, habe nach dem 31. März 2020 beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine betriebliche Sonderzahlung. Noch einmal Josef Windpassinger: „Wir werden unsere Mitglieder nun mobilisieren, um gemeinsam erreichte soziale Standards zu verteidigen. Wir haben vor wenigen Wochen erst mit der Innung neue Entgelte und Ausbildungsvergütungen vereinbart. Und nun kündigen sie uns die Verträge auf. Das werden wir verhindern.

 

 

 

 

Von: jk

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