27.11.2025 | Mitten in der kritischen Phase der Schlichtung bestätigt ein Gericht die Auflösung des Aufsichtsrats.
Damit wird nochmals unterstrichen, was der Unternehmensleitung die Mitbestimmung im Betrieb bedeutet. Zu dem Vorschlag, einen fakultativen - also freiwilligen - Aufsichtsrat zu bilden, hat es nicht einmal Diskussionen gegeben. Im Zusammenhang mit dem sich ohnehin zuspitzenden Konflikt um den Transformations-, Zukunft- und Sozialtarifvertrag ist das ein verherendes Signal.