Auch in unserem Bezirk haben sich knapp 140.000, bundesweit sogar 1,5 Millionen Kolleginnen und Kollegen an Warnstreiks und Kundgebungen beteiligt. Das hat den nötigen Druck erzeugt: Die Arbeitgeberseite (Gesamtmetall) hat die Übernahme des Stuttgarter Verhandlungsergebnisses auch für die anderen Tarifgebiete empfohlen.
Eckpunkte in der Übersicht:
- Für den März 2018 gibt es eine Pauschalzahlung von 100,- Euro, für Auszubildende 70,- Euro. Ab 1. April 2018 werden Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent erhöht
- Ab 2019 gibt es einen Festbetrag von 400,- Euro (Auszubildende: 200,- Euro) und ein „tarifliches Zusatzgeld“ in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts. Der Festbetrag von 400,- Euro wird 2019 als Einmalzahlung geleistet, spätestens im Juli. Ab 2020 wird er in das tarifliche Zusatzgeld eingespeist
- Ab 2019 haben Beschäftigte den Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 (mindestens 6) Monate und das Recht, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren
- Ebenfalls ab 2019: Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgeldes (das der Höhe nach 6 Tagen entspricht) 8 freie Tage haben wollen. 2 dieser Tage tragen die Arbeitgeber
- Im Gegenzug zur „kurzen Vollzeit“ können in vergleichbarem Umfang mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abgeschlossen werden. Dafür ist der Zugang zu schon bestehenden Quoten erleichtert. Beispiel: Wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können. Übersteigt die durchschnittliche vertragliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb den durchschnittlichen tariflichen Wert (in Baden-Württemberg 35,9 Stunden) oder arbeiten mehr als 18 Prozent (Achtung: Auch dieser Wert gilt für Baden-Württemberg) länger als 35 Stunden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wie dieser Wert wieder erreicht werden kann. Der Betriebsrat erhält ein Widerspruchsrecht.
- Die Tarifparteien haben sich auf einen Tarifvertrag zur mobilen Arbeit verständigt, er soll einen Rahmen für Betriebsvereinbarungen definieren, vor unbezahlter Mehrarbeit schützen.
- Und: Auszubildende erhalten freie Tage zur Prüfungsvorbereitung.