Tarifrunde in der Metall- und Elektroinudstrie

Einigung im Tarifkonflikt: Mehr Geld UND selbstbestimmtere Arbeitszeiten!

06.02.2018 | Durch die hohe Beteiligung an unseren ganztägigen und kürzeren Warnstreiks ist endlich Bewegung in die Tarifauseinandersetzung gekommen: In der Nacht vom 5. auf den 6. Februar wurde in Stuttgart eine Einigung für die Metall- und Elektroindustrie in Baden- Württemberg erzielt. Diese bringt den Beschäftigten sowohl mehr Geld als auch selbstbestimmtere Arbeitszeiten.

Auch in unserem Bezirk haben sich knapp 140.000, bundesweit sogar 1,5 Millionen Kolleginnen und Kollegen an Warnstreiks und Kundgebungen beteiligt. Das hat den nötigen Druck erzeugt: Die Arbeitgeberseite (Gesamtmetall) hat die Übernahme des Stuttgarter Verhandlungsergebnisses auch für die anderen Tarifgebiete empfohlen.

 

Eckpunkte in der Übersicht:

  • Für den März 2018 gibt es eine Pauschalzahlung von 100,- Euro, für Auszubildende 70,- Euro. Ab 1. April 2018 werden Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent erhöht
  • Ab 2019 gibt es einen Festbetrag von 400,- Euro (Auszubildende: 200,- Euro) und ein „tarifliches Zusatzgeld“ in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts. Der Festbetrag von 400,- Euro wird 2019 als Einmalzahlung geleistet, spätestens im Juli. Ab 2020 wird er in das tarifliche Zusatzgeld eingespeist
  • Ab 2019 haben Beschäftigte den Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 (mindestens 6) Monate und das Recht, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren
  • Ebenfalls ab 2019: Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgeldes (das der Höhe nach 6 Tagen entspricht) 8 freie Tage haben wollen. 2 dieser Tage tragen die Arbeitgeber
  • Im Gegenzug zur „kurzen Vollzeit“ können in vergleichbarem Umfang mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abgeschlossen werden. Dafür ist der Zugang zu schon bestehenden Quoten erleichtert. Beispiel: Wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können. Übersteigt die durchschnittliche vertragliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb den durchschnittlichen tariflichen Wert (in Baden-Württemberg 35,9 Stunden) oder arbeiten mehr als 18 Prozent (Achtung: Auch dieser Wert gilt für Baden-Württemberg) länger als 35 Stunden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wie dieser Wert wieder erreicht werden kann. Der Betriebsrat erhält ein Widerspruchsrecht.
  • Die Tarifparteien haben sich auf einen Tarifvertrag zur mobilen Arbeit verständigt, er soll einen Rahmen für Betriebsvereinbarungen definieren, vor unbezahlter Mehrarbeit schützen.
  • Und: Auszubildende erhalten freie Tage zur Prüfungsvorbereitung.

Von: ip

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